Stützkraftstufe Pielweichs mit Anlage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ergänzendes Planfeststellungsverfahren - Wie es dazu kam

Nach der Fertigstellung der Stützkraftstufe Pielweichs wurde die Planfeststellung im Jahre 2002 vom Landratsamt Deggendorf in einem Bescheid erlassen.
Es wurden verschiedenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß geführt, unter anderem vom Bund Naturschutz in Bayern e.V..
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fällte hierzu am 8.Juni 2008 sein Urteil.
Eine der im Urteil angesprochenen Beanstandungen lagen im Bereich der ökologischen Bilanzierung. Es wurden vom Gericht Mängel in der Bilanzierung der Ausgleichs- und Ersatzflächen festgestellt, die nun vom WWA Landshut nachzubessern sind. Dies ist nun in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren neu aufzubereiten. Außerdem sind die hydraulischen Auswirkungen der Stützkraftstufe Pielweichs darzustellen. Aufgrund des nicht vollziehbaren Bescheides wurden bisher nur Teile der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgeführt.

Wie sieht die jetzige Planung aus?

Die nachfolgenden Berichte und Pläne, die Bestandteil der Wasserrechtsunterlagen sind, geben die wesentlichen Planungselemente wieder.

Welche Änderugen ergeben sich zu den ursprünglichen Antragsunterlagen?

Ersatzfließgewässer (EFG) rechts

  • Herstellen der Durchgängigkeit für Fische im rechten EFG, entsprechende Anpassung/Detailplanung des Entnahmebauwerks
  • Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen mit Vorschlägen zu Flächen für z.B. Aufforstungen, für deren Lage in den ursprünglichen Antragsunterlagen lediglich mögliche, wesentlich größere Gebietsumgriffe festgelegt waren
  • In Bezug auf Verlauf des EFG und Flächeninanspruchnahme keine Änderung gegenüber den ursprünglichen Unterlagen im Umfang, jedoch flächenscharfe Darstellung

Stadtdurchgang

  • Detailliertere Planung der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen in den Vorländern, inklusive Wegeführung

Stauraum

  • Detailliertere Planung der Isarvorländer bei Oberpöring

Ersatzfließgewässer (EFG) links

  • Herstellen dynamischer Abflüsse im EFG, in Abhängigkeit vom Wasserstand der Isar, entsprechende Anpassung/Detailplanung des Ausleitungsbauwerks
  • Anpassung des Querschnitts des EFG entsprechend hydraulischer Berechnungen
  • Erzeugen von Grundwasserschwankungen und –aufhöhungen in Teilbereichen des Auwalds
  • Entfall der Abdichtung des EFG
  • Erzeugen von oberflächlichen Überschwemmungen in Abhängigkeit von den Wasserständen in der Isar in Teilbereichen des Auwalds
  • Anpassungen der Trasse des EFG an zugewiesene Flächen aus dem durchgeführten Flurbereinigungsverfahrens im Bereich Oberpöring
  • Kleinere Anpassungen der Trasse des EFG aufgrund naturschutzfachlicher und –rechtlicher Vorgaben
  • Eintiefung des bestehenden Längenmühlbachs im Bereich Schmidmühle bis zum ersten Absturz
  • Umbau der bestehenden Abstürze im Längenmühlbach in Sohlgleiten
  • Abdichtung des bestehenden Rücklaufdeichs im Bereich Pielweichs bis ins Tertiär
  • Anlegen eines Deichhinterwegs am Rücklaufdeich im Bereich Pielweichs

Gesamter Bereich

  • Künstliche Infiltrationen auf Ausleitungsmengen entsprechend 1-jährlichen Hochwasserereignissen (nicht mehr auch 5-jährliche)
  • Anpassung/Übertragung der Planung in digitale Pläne
  • Darstellung der konkret benötigten Flächen im Grundstücksverzeichnis (in den ursprünglichen Unterlagen war lediglich die in Anspruch genommene Flurnummer mit der Gesamtfläche des Grundstücks angegeben)
  • Die naturschutzfachlichen Bedarfsflächen werden grundstücksscharf planlich und im Verzeichnis dargestellt (in den ursprünglichen Unterlagen nur flächenhafte Darstellung im Plan, keine Flurnummernzuordnung möglich)
  • Anpassung Grundstücksverzeichnis entsprechend neuerer Rechtsprechung