Sanierung der Isardeiche Bruckberg-Münchnerau-Flutmulde
Wasserwirtschaftsamt Landshut plant Nachrüstung der Hochwasserschutzdeiche zwischen Bruckberg und Flutmulde - Hochwasserschutzanlagen müssen ertüchtigt werden
An der Isar zwischen Bruckberg und der Flutmulde in Landshut wurden zum Schutz der Siedlungsbereiche vor Hochwasser in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts drei Hochwasserschutzdeiche errichtet. Der Deich oberhalb der Autobahn A92 schützt Bruckbergerau, der Deich unterhalb der Autobahn Münchnerau. Auch die Flutmulde wird von ihrem Beginn auf der rechten Seite bis etwa auf Bahnhofshöhe durch einen Deich begrenzt und schützt die Landshuter Innenstadt vor Hochwasser. Die Hochwasserschutzanlagen sollen einen Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser, das entspricht im Bereich Landshut einer Abflussmenge von etwa 1300 m3/s, gewährleisten.

die Deiche sind blau markiert
Die Hochwasserschutzanlagen werden vom Wasserwirtschaftsamt Landshut regelmäßig hydraulisch überprüft und überrechnet. Es stellte sich dabei heraus, dass der Freibord für ein hundertjährliches Hochwasserereignis in verschiedenen Bereichen dieser Deiche nicht ausreichend ist. Der Freibord ist der Abstand zwischen dem höchsten Bemessungswasserstand und der Deichkrone.„Hochwasserschutzanlagen sind außerdem immer auf dem Stand der Technik zu halten“, so Bernhard Eichner, am Wasserwirtschaftsamt Landshut zuständig für Planung und Bau an den staatseigenen Flüssen. Es fehlt bei diesen Deichen z.B. durchgehend ein Deichhinterweg, um den Deich ordnungsgemäß zu unterhalten und im Notfall auch an die Deiche zur Deichverteidigung heranzukommen. Im Hochwasserfall können die Deichkronen nämlich nicht befahren werden. Auch die im Hochwasserfall örtlich zuständigen Einsatzkräfte wie z.B. Feuerwehren beklagten die mangelhafte Zugänglichkeit der Hochwasserschutzanlagen im Einsatzfall.
Auch die Standsicherheit ist regelmäßig zu überprüfen und auf Dauer zu gewährleisten. Hierzu sollen auf den Deichen keine Bäume stehen und entlang der Deiche soll ein Schutzstreifen von Gehölzen frei sein. Betroffen hiervon sind ebenfalls alle Deichbereiche.
Wie die Situation in Landshut bei größeren Hochwässern ohne Hochwasserschutzanlagen aussehen würde, zeigt folgendes Bild:

links: eine Simulation der Situation vor dem Bau der Flutmulde, rechts nach dem Bau, allerdings ohne den Deich in der Münchnerau
Falls ein Deich bei Hochwasser versagen würde oder nicht verteidigt werden könnte, könnte sich eine ähnliche Situation wie auf der folgenden Bild wieder jederzeit einstellen.

hierbei wurde ein dokumentiertes historisches Hochwasser ohne Schutzanlagen in Landshut auf eine aktuelle Karte übertragen
Die Situation in den tiefliegenden Siedlungsbereichen Bruckbergs würde ähnlich aussehen.
Um die Hochwasserschutzanlagen auf den Stand der Technik zu bringen besteht also Handlungsbedarf. Laut Johannes Schmuker, Amtsleiter am Wasserwirtschaftsamt Landshut besteht hierbei kein Ermessensspielraum. „ Die Nachrüstungen müssen kommen.“ Dabei geht es um die Erhöhung der Deiche um im Mittel ca. 40 cm, die Neuanlage von Deichhinterwegen und die Entfernung des Gehölzbewuchses auf Deichböschungen und am Deichfuß. Ob sich gerade an der Flutmulde, natürlich auch landschaftlich ein sehr sensibler Bereich, Alternativen zur Gehölzentfernung anbieten, wird vom Wasserwirtschaftsamt Landshut überprüft.
Die Deiche befinden sich in unmittelbarer Nähe naturschutzfachlich wertvoller Landschaftseinheiten. Der Münchnerauer Deich begrenzt den nördlichen Rand naturnaher Auwaldbestände, die als FFH-Gebiete einen europäischen Schutzstatus genießen. Der Bruckberger Deich kreuzt den Klötzlmühlbach, der ebenfalls als FFH-Gebiet ausgewiesen ist. In bestimmten Abschnitten haben sich auf den Deichböschungen schützenswerte Pflanzengesellschaften (Mager- und Trockenrasen) entwickelt.
Für die Sanierung der Isardeiche ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich. Innerhalb dieses Genehmigungsverfahrens werden auch die naturschutzfachlichen Belange, die sich durch den Eingriff in Natur und Landschaft ergeben, bewertet. Hierzu fand im letzten Jahr bereits ein Scopingtermin statt, in dem die notwendigen naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt wurden. Diese Untersuchungen haben in den letzten Tagen bereits begonnen und dauern je nach zu untersuchender Tier- und Pflanzenart bis ins nächste Jahr hinziehen.
Bei den Untersuchungen werden einem ca. 100 m breiten Korridor entlang der Deiche die Vorkommen schützenswerter Tier- und Pflanzenarten kartiert und flächendeckend die Pflanzengesellschaften (Biotoptypen) aufgenommen. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden dann unter Berücksichtigung spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen und einer Abschätzung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen die naturschutzfachliche Eingriffsregelung bewertet und dabei Umfang und Art der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festlegt. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut als Vorhabensträger ist bestrebt, die Eingriffe in Natur- und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
Wenn alle Untersuchungen und Bewertungen abgeschlossen und die Planung fertiggestellt ist soll das Wasserrechtsverfahren Mitte nächsten Jahres beantragt werden.
Die Deicherhöhung sowie die Nachrüstung mit einem Deichhinterweg kann nicht vollständig auf öffentlichem Grund realisiert werden, sondern erfordert die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken, in der Regel landwirtschaftliche Flächen, die erworben werden sollen. Neben der Vorinformation der Kommunalverwaltungen in Landshut und Bruckberg, der Landwirtschaftsverwaltung und des Bayerischen Bauernverbandes führte das Wasserwirtschaftsamt Landshut deshalb in den letzten Tagen auch Informationstermine in Bruckberg und Münchnerau durch, die durchwegs gut besucht waren. Eingeladen wurden hier gezielt die Grundstücksbesitzer im Umfeld der Hochwasserschutzdeiche. Neben der Notwendigkeit der Deichertüchtigung wurde dabei insbesondere über die Möglichkeiten bezüglich Grund-erwerb und Grundbereitstellung informiert. Hierzu stellte Günter Plepla vom Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern in Landau auch Möglichkeiten der Flurneuordnung vor..
Derzeit ist angedacht, ein Unternehmensverfahren durchzuführen. Dabei werden die zuvor in und abseits der Trasse, d.h. entlang der Deiche, vom Vorhabensträger erworbenen Flächen an die Stelle verlegt, an der das Bauvorhaben verwirklicht wird.
Im Zuge eines Neuordnungsverfahrens wird das Wege- und Gewässernetz angepasst und der Grundbesitz neu geordnet. Für Landwirte können vorübergehend Ersatzgrundstücke bereitgestellt werden, wenn ein Baubeginn bereits vor der Neuordnung des Grundbesitzes erfolgt. Die Kosten des Verfahrens, der Baumaßnahmen und die Entschädi-gungen werden vom Unternehmensträger d.h. dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut übernommen.
Ein Unternehmensverfahren würde erst nach Vorliegen des Wasserrechtsbescheides eingeleitet.
Zum Erwerb der benötigten Flächen ist vorgesehen, dass an die betroffenen Grundstückseigentümer ein konkretes Kaufangebot geht. Dies soll in den nächsten Monaten erfolgen. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut , so Johannes Schmuker, will heuer noch Voruntersuchungen wie z.B. Bohrungen und Baugrunduntersuchungen und gegebenenfalls Vermessungen an den Deichen durchführen lassen. „Über den weiteren Fortgang der Untersuchungen und Planungen Sachstand wollen wir die Betroffenen, Kommunen und Fachstellen regelmäßig informieren. Die Baumaßnahmen sollen später abschnittsweise durchgeführt werden. Ein Baubeginn wird nicht vor 2012 sein.“
Die Deichertüchtigung bewirkt eine wesentliche Verbesserung der Situation zum Schutz vor oberirdischen Überschwemmungen. Die bereits jetzt vorhandenen Überschwemmungsbereiche werden durch die vorgesehenen Maßnahmen nicht geändert. Auch auf die Problematik des bei Hochwasser aufsteigenden Grundwassers und der damit gegebenenfalls betroffenen Keller kann durch die Sanierung der vorhandenen Deiche nicht eingewirkt werden. Hier ist weiterhin Eigenvorsorge notwendig.

