C.15 Entwicklung von Kalk-Trockenrasen

Kalk-Trockenrasen waren einer der Maßnahmenschwerpunkte im bereits abgeschlossenen LIFE-Projekt "Auen, Haiden und Quellen im unteren Isartal" (1996-1999). Die Maßnahme dient zusammen mit Maßnahme C.16 der kleinflächigen Ergänzung des damals aufgebauten Trockenbiotop-Verbundsystems sowie der Abpufferung gegenüber schädlicher Randeinflüsse aus angrenzenden, intensiv genutzten Flächen. Durch Mahdgutübertragung kann eine rasche Entwicklung von Kalk-Trockenrasen mit autochthonen Arten gewährleistet werden ohne, dass sich ungewünschte Zwischenstadien (z. B. Weidenanflug) einstellen.

Einige Wiesenflächen im Eigentum der öffentlichen Hand sollen als Kalk-Trockenrasen entwickelt werden (vgl. Foto Beispiel Kalk-Trockenrasen nach Mahdgutübertragung).

Dazu ist folgendes Vorgehen geplant:

  • Auf der gesamten Entwicklungsfläche wird der anstehende Oberboden abgetragen und abtransportiert.
  • Vor Auftrag des Mahdgutes wird die Fläche mit der Kreiselegge, Grubber o.ä. saatbeetfertig vorbereitet.
  • Von geeigneten Kalk-Trockenrasen in der Umgebung (Spenderflächen) wird innerhalb eines Jahres im Frühsommer und Spätsommer/Herbst Mahdgut gewonnen, um die Samen von einem möglichst breiten Artenspektrum (Frühblüher, Spätblüher) auf die Entwicklungsfläche zu übertragen. Das Mähgut wird auf die zu entwickelnden Flächen transportiert, dort abgeladen und sodann mit Frontlader sowie händisch verteilt (vgl. Foto Beispiel Mahdgutausbringung). Danach wird das Mähgut auf der Entwicklungsfläche bei trockenem Wetter möglichst mehrmals mit dem Kreiselheuer gewendet, damit möglichst viele Samen ausfallen. Wenn möglich wird die Fläche danach gewalzt, um den Bodenkontakt der Samen zu verbessern und das Mähgut als Verdunstungsschutz für die Keimlinge an den Boden anzudrücken.
  • Ab Herbst des ersten Jahres wird nach vorhergehender Kontrolle des Entwicklungszustandes zwei- bis dreimal jährlich ein Entwicklungsschnitt durchgeführt. Durch zeitliche Anpassung des Schnitts kann der gewünschte Aufwuchs gesteuert werden.
  • Nach drei Jahren kann nach bisherigen Erfahrungswerten (untere Naturschutzbehörde, Landschaftspflegeverband) davon ausgegangen werden, dass sich die Flächen durch Übernahme der Bewirtschaftung in nationale Förderprogramme (Vertragsnaturschutz, Landschaftspflegeprogramm) bei einmaliger Mahd/Jahr in der gewünschten Form weiterentwickeln werden.

Die Maßnahme wird in Teilgebiet 7 "FFH-Schwerpunkt Ettling" umgesetzt. Der Oberbodenabtrag wird zwischen Februar und Juni 2018, die Mahdgutübertragung und die Entwicklungspflege anschließend in den Sommer- und Herbstmonaten durchgeführt. Bis spätestens Oktober 2020 soll die gesamte Maßnahme abgeschlossen werden.

Beispiel Mahdgutausbringung Bild vergrössern Beispiel Mahdgutausbringung