C.16 Entwicklung von mageren Flachlandmähwiesen

Die für offene Auebereiche typischen artenreichen Flachlandmähwiesen kommen im Projektgebiet aktuell nur noch an den Isardämmen vor. Zur langfristigen Erhaltung des Lebensraumtyps mit seinem charakteristischen Artenspektrum fehlen artenreiche und großflächigere Verbundflächen. Die Verwendung von Heudrusch gewährleistet, dass jederzeit eine Ansaat der abgeschobenen Flächen erfolgen kann. Außerdem können sich so rasch artenreiche Flachlandmähwiesen mit autochthonen Arten entwickeln, ohne dass sich ungewünschte Zwischenstadien (z. B. Weidenanflug) einstellen.

Bislang nährstoffreiche Auewiesen bzw. brachgefallene Wiesen sowie als Acker genutzte Flächen sollen zu mageren Flachlandmähwiesen entwickelt werden.

Dazu ist folgendes Vorgehen geplant:

  • Von den Maßnahmenflächen (Acker, Intensivgrünland, Grünlandbrachen) wird der anstehende Oberboden abgetragen und abtransportiert. Vor Abtrag des Oberbodens ist durch Bodenanalysen der Nährstoffgehalt zu prüfen, ggf. kann auf einen Oberbodenabtrag verzichtet werden.
  • Vor dem Heudruschauftrag wird die Fläche mit der Kreiselegge, Grubber o.ä. saatbeetfertig vorbereitet.
  • Der in Maßnahme A.4 gewonnene Heudrusch wird anschließend auf die zu entwickelnden Flächen aufgetragen.
  • Ab Herbst des ersten Jahres wird nach vorhergehender Kontrolle des Entwicklungszustandes dreimal jährlich ein Entwicklungsschnitt mit Abfuhr des Mahdgutes und ohne jegliche Düngung durchgeführt. Durch zeitliche und witterungsbedingte Anpassung des Schnitts kann der gewünschte Aufwuchs gesteuert werden.
  • Ab dem vierten Jahr kann nach bisherigen Erfahrungswerten (untere Naturschutzbehörde, Landschaftspflegeverband) davon ausgegangen werden, dass sich die Flächen durch Übernahme der Bewirtschaftung in nationale Förderprogramm (Vertragsnaturschutzprogramm) bei zweimaliger Mahd/Jahr in der gewünschten Form weiterentwickeln werden.

Die Maßnahme wird in folgenden Teilgebieten durchgeführt:

  • Teilgebiet 1 "FFH-Schwerpunkt Loiching"
  • Teilgebiet 5 "Kohärenzschwerpunkt Landau"
  • Teilgebiet 6 "FFH-Schwerpunkt Landau
  • Teilgebiet 7 "FFH-Schwerpunkt Ettling"

Die Maßnahme wird im Februar 2018 begonnen und sukzessive bis Oktober 2022 abgeschlossen.