C.21 Punktuelle Optimierungsmaßnahmen aufgrund des Fischmonitorings

Wie die Erfahrungen des Wasserwirtschaftsamts Landshut und der Regierung von Niederbayern sowie des Landesfischereiverbands Bayern e. V. (LFV als Unterstützer) zeigen, kann es nach Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen aufgrund von Monitoringergebnissen erforderlich sein, in geringem Umfang Nachbesserungen und Optimierungen an den Gewässerbett- und Uferstrukturen vorzunehmen. Sollten sich aus dem Fischmonitoring (vgl. Maßnahme D.3) entsprechende Hinweise ergeben, können entsprechende Optimierungsmaßnahmen realisiert werden. Darunter können z. B. fallen:

  • Feinmodellierung der Gewässerbett- und Uferstrukturen
  • Einbau zusätzlicher Strukturelemente wie Störsteine oder Totholz ins Gewässer
  • Mobilisierung kolmatierter Kiesbänke, Uferstreifen u.a.