C.5 Anpassung Wegeführung

Der Neubau von Wegen war notwendig, da bestehende Unterhaltungswege aufgelöst wurden, um die räumlichen Voraussetzung für die Maßnahmen C.1-C.3 und C.8 zu schaffen. Die Wege dienen außerdem der Erschließung und der Lenkung des Naherholungsverkehrs (Fußgänger und Radfahrer) sowie der Gewässerunterhaltung.

Die neuen Wege haben eine Breite von 3,50 m. Die Wegeverlegung wurde in folgenden Teilgebieten ausgeführt.

  • Teilgebiet 1 "FFH-Schwerpunkt Loiching"
  • Teilgebiet 2 "Kohärenzschwerpunkt Dingolfing"
  • Teilgebiet 3 "FFH-Schwerpunkt Mamming"
  • Teilgebiet 5 "Kohärenzschwerpunkt Landau"