Gewässerrandstreifen

Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche, fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden.

Gewässerrandsteifen haben eine wichtige Funktion im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz. Sie dienen als Erosionsschutz und reduzieren den Stoffeintrag von z.B. Düngemitteln und Pestiziden in Oberflächengewässer. Außerdem werden wertvolle Lebensräume geschaffen, die Artenvielfalt gestärkt und das Landschaftsbild entlang von Gewässern aufgewertet.

Landkreis für Landkreis werden nun die Gewässer vor Ort einzeln begutachtet und anhand bayernweit einheitlicher Kriterien eingestuft. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei Gewässern I. und II. Ordnung wie z.B. der Abens sind es auf Grundstücken des Freistaats Bayern 10 Meter. Auf dem Gewässerrandstreifen darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen.

Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe veröffentlichter Karten Klarheit und Planungssicherheit.

Erweiterte Gewässerrandstreifenkulisse

Bisher wurden Fließgewässer sowie stehende Gewässer mit einer Fläche ab 1 ha bei der Erarbeitung der bayernweiten Gewässerrandstreifenkulisse berücksichtigt.

Für eine stimmigere Abbildung der Gewässerrandstreifenkulisse von Weiherketten und umliegenden Teichen und Weihern sowie eine möglichst lückenlose und schlüssige Gewässerrandstreifenkulisse im UmweltAtlas sind seit Oktober 2021 zusätzlich Seen, Teiche und Weiher, die kleiner als 1 Hektar sind, fachlich auf ihre Gewässerrandstreifenpflicht zu beurteilen.

Eine Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse für die stehenden Gewässer kleiner als 1 Hektar wird für alle Landkreise im Amtsbereich des WWA Landshut (Kelheim, Landshut und Dingolfing-Landau) frühestens zum 01.07.2024 im UmweltAtlas erfolgen.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Gewässerrandstreifen in Bayern.

Flyer: Gewässerrandstreifen in Bayern - PDF
Vorgehen bei der Erhebung - PDF
UmweltAtlas Bayern: Hinweiskarte
AELF Abensberg-Landshut: Heft Nr. 1 – Gewässerrandstreifen
StMELF: §38a WHG – Hangneigungstool iBALIS (Erklärvideo) Gewässernachbarschaften Vortrag zu Gewässerrandstreifen (Video)

Gewässerrandstreifen