Gewässerrandstreifen in Stadt und Landkreis Landshut
Seit Oktober 2021 werden die Gewässer III. Ordnung in Stadt und Landkreis Landshut durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut begangen und hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Art.16 (2) BayNatSchG eingestuft. In diesem Zusammenhang werden rund 1800 km Gewässer kartiert.
Die Ergebnisse, alle Gewässer an denen zukünftig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss, werden im Rahmen einer Vorabveröffentlichung auf der Homepage des WWA Landshut in Karten gemeindeweise dargestellt. Während dieser Vorabveröffentlichung haben Interessierte die Möglichkeit, Kenntnis über den vorläufigen Bearbeitungsstand zu erlangen und Rückfragen und Hinweise an die Mitarbeiterinnen des Gewässerrandstreifenprojekts zu senden. Der Termin für die Vorabveröffentlichung wird zeitnah Gemeinden, BBV und AELF sowie über weitere Informationsportale bekannt gegeben.
Das finale Ergebnis wird voraussichtlich ab dem 01.07.2024 im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt einsehbar sein.
Der aktuelle Begehungsstand für Stadt und Landkreis Landshut ist der folgenden Grafik zu entnehmen. Sie wird fortlaufend aktualisiert.
