Geschichte des Wasserwirtschaftsamtes Landshut
Anfänge
Die Anfänge des öffentlichen Flussbaudienstes reichen in Bayern zurück auf die Regierungszeit des Kurfürsten Karl Theodor (1777 – 1799), der im Jahre 1790 den Obersten und Hofkammerrat Adrian von Riedl als General-Straßen- und Wasserbaudirektor berief.
Gründung Königliches Kulturbauamt Landshut
Am 1. Januar 1913 wurde dann das Königliche Kulturbauamt Landshut durch eine Königliche Verordnung gegründet. Die Aufgaben des kulturtechnischen Dienstes waren in der Verordnung vom 21. Dezember 1908 geregelt und bestanden im Wesentlichen in der Förderung der landwirtschaftlichen Bodenkultur um die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen zu verbessern.
Diese Aufgabenstellung war verständlich und notwendig in einer Zeit raschen Bevölkerungswachstums ohne den uns heute selbstverständlichen internationalen Handel. Nach dem 1. Weltkrieg fiel das "Königlich" zwar weg, an den Aufgaben hatte sich jedoch nichts geändert. Mit der Verordnung der Bayerischen Landesregierung vom 11. Juni 1941 wurden die Kulturbauämter in "Wasserwirtschaftsämter" umbenannt.
Am 1. Juni 1951 bezog das Wasserwirtschaftsamt nach zahlreichen Umquartierungen erstmalig ein eigenes Haus in der Seligenthaler Straße 12, dem heutigen Dienstsitz.
Eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenbereichs erfuhren die Wasserwirtschaftsämter durch das Gesetz vom 27. Juli 1953, das die bisherigen Straßen- und Flussbauämter teilte und die Flussbauaufgaben den Wasserwirtschaftsämtern übertrug. Außerdem kamen Aufgaben auf dem Gebiet der Wasserversorgung und des Abwasserwesens hinzu.
Gegenwart
Nach einigen Gebietsreformen und Umstrukturierungen und seit 1991 ist das Wasserwirtschaftsamt Landshut für die kreisfreie Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau zuständig.
Der Zuständigkeitsbereich und der Aufgabenbereich des Amtes waren seit seiner Gründung im Jahre 1913 einem steten Wandel unterworfen. Während zu Beginn die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Vordergrund stand, ist ein Schwerpunkt heute der Hochwasserschutz sowie die ökologische Aufwertung von Fließgewässern im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.